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Gebäudeenergieberatung
S. Milde 0151/59115261

Energieausweis

EnEV 2007 und Energieausweis für Gebäude

Am 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung 2007 in Kraft getreten . Zu den Neuerungen zählt u. A. die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand. Ziel des Energieausweises ist es die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.
 
Energieausweis für Gebäude
Das 10 Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer in Zukunft immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft oder neu vermietet, bzw. verpachtet oder verleast wird. Mit Hilfe eines Bandtacho- Labels wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern sinnvoll erhält der Gebäudeeigentümer vom Aussteller zusätzlich kurz gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen.
Für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 müssen Energieausweise ab dem 01.07.2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 01.01.2009 im Zusammenhang mit einer Neuvermietung oder einem Verkauf zugänglich gemacht werden.
 

Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.

Bedarfsausweis auf CD oder PDF ab 85,00 € zuzüglich Mwst (Aufnahme aller notwendigen Daten durch den Auftraggeber)

Bedarfsausweis auf CD oder PDF ab 130,00 € zuzüglich Mwst *(Aufnahme aller notwendigen Daten durch den Energieberater)

Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt.

Verbrauchsausweis Auf CD oder PDF ab 30,00 € zuzüglich Mwst *


Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen einem "Bedarfs-" und einem "Verbrauchsausweis". Beim Neubau sind grundsätzlich- und bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten nach einer Übergangsfrist nur Bedar
fsausweise zulässig.


* Innerhalb von Meißen und einer einfachen Wegentfernung von 10 km keine Anfahrtskosten. Darüber hinaus Anfahrtspauschale 15,00 € innerhalb einer einfachen Wegentfernung von 25 km vom Standort des Energieberaters zum Kunden. Danach fallen Anfahrtskosten in Höhe von 0,35 Euro pro Kilometer an.

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