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Energieausweis

 

 

 

Energieausweis für Gebäude

Das 10 Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer in Zukunft immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft oder neu vermietet, bzw. verpachtet oder verleast wird. Mit Hilfe eines Bandtacho - Labels wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern sinnvoll erhält der Gebäudeeigentümer vom Aussteller zusätzlich kurz gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen.

Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen einem "Bedarfs-" und einem "Verbrauchsausweis". Beim Neubau sind grundsätzlich- und bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten nach einer Übergangsfrist nur Bedarfsausweise zulässig.

Verbrauchsausweis wenn folgende Anforderungen erfüllt sind;

Wohngebäude

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977 wenn die Anforderungen der 1 Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt sind. Oder eine Energetische Sanierung des Gebäudes erfolgte.
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977

Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.
 

Bedarfsausweis  ab 290,00 € (PDF)

 

 

Verbrauchsausweis

Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt.

 

Verbrauchsausweis ab 69,00 € (PDF)